Allgemeine
Geschäftsbedingungen.
Fairness und Transparenz sind die Basis unserer Zusammenarbeit. Hier finden Sie alle Details – klar und verständlich.
Fairness und Transparenz sind die Basis unserer Zusammenarbeit. Hier finden Sie alle Details – klar und verständlich.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Pixlwerk, Inhaber Daniel Beck (nachfolgend „Pixlwerk“), und dem Auftraggeber über Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Webdesign, Grafikdesign, Eventdienstleistungen, Content-Erstellung sowie angebotene Paketleistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Pixlwerk stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote von Pixlwerk sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Angebotsannahme oder Beginn der Leistungsausführung durch Pixlwerk.
Mündliche Nebenabreden entfalten nur dann Rechtswirkung, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Angebote von Pixlwerk sind, sofern im Angebot nicht anders angegeben, 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils bestätigten Angebot oder der Paketbeschreibung.
Pixlwerk schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu Mehrkosten sowie Terminverschiebungen führen.
Pixlwerk ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Erbringung bleibt bei Pixlwerk.
Paketleistungen umfassen ausschließlich die im jeweiligen Angebot explizit aufgeführten Leistungen.
Nicht genutzte Leistungen aus Paketen verfallen ersatzlos.
Paketpreise gelten nicht für zusätzliche oder abweichende Leistungen.
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um unverbindliche Zeitangaben.
Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Termine ist, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt. Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Gerät Pixlwerk mit einer verbindlich vereinbarten Leistung in Verzug, setzt der Auftraggeber zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen in Textform.
Ereignisse höherer Gewalt befreien Pixlwerk für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Arbeitskampf, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie länger andauernde Störungen bei Vorleistern wie Hosting- oder Zertifizierungsdiensten. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend; Pixlwerk unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich.
Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als zwei Monate an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um Festpreise.
Zahlungsbedingungen: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzug fällig.
Der Auftraggeber gerät spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungszugang in Verzug.
Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Leistungen Dritter sind nicht in der Vergütung von Pixlwerk enthalten, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind. Dazu zählen insbesondere Domainregistrierung, Hosting, SSL-Zertifikate, Bild-, Video- und Schriftlizenzen, kostenpflichtige Erweiterungen sowie Druck- und Versandleistungen.
Soweit Pixlwerk solche Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers beschafft, geschieht dies im Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Vertragspartner des jeweiligen Anbieters wird der Auftraggeber; es gelten dessen Bedingungen, Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Wiederkehrende Kosten wie Domain- und Hostinggebühren trägt der Auftraggeber für die Dauer der jeweiligen Vertragslaufzeit, auch über das Ende der Zusammenarbeit mit Pixlwerk hinaus.
Für Verfügbarkeit, Qualität und Leistungsumfang der Leistungen Dritter übernimmt Pixlwerk keine Gewähr. Ansprüche hieraus sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend zu machen.
Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern die vereinbarten Leistungsfristen angemessen.
Mehraufwand durch unvollständige oder fehlerhafte Inhalte kann gesondert berechnet werden.
Die rechtliche Prüfung und Bereitstellung von Rechtstexten – insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrungen – obliegt allein dem Auftraggeber. Soweit Pixlwerk solche Texte auf Wunsch des Auftraggebers technisch einbindet oder Muster bereitstellt, stellt dies keine Rechtsberatung dar; der Auftraggeber ist verpflichtet, die Texte vor Veröffentlichung selbst oder durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Die Pflicht nach Absatz 4 besteht nach der Veröffentlichung fort. Der Auftraggeber hält seine Rechtstexte eigenverantwortlich aktuell, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, seines Angebots oder der auf seiner Website eingesetzten Dienste und Erweiterungen. Das gilt auch bei einem bestehenden Wartungs- oder Betreuungsvertrag: Die Wartung umfasst die technische Pflege, nicht die rechtliche Überwachung oder Aktualisierung von Rechtstexten. Weist Pixlwerk auf möglichen Anpassungsbedarf hin, geschieht dies unverbindlich und begründet keine Prüfpflicht für die Zukunft.
Nach Fertigstellung wird dem Auftraggeber das Werk zur Abnahme bereitgestellt.
Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen keine begründete Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
Zwei Korrekturschleifen sind, sofern nicht anders vereinbart, enthalten. Weitere Änderungen werden nach Aufwand vergütet.
Pixlwerk gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.
Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich in Textform und nachvollziehbar beschrieben anzuzeigen. Der Auftraggeber unterstützt Pixlwerk bei der Eingrenzung, insbesondere durch Angabe des verwendeten Geräts, des Browsers und der Schritte zur Nachstellung.
Pixlwerk beseitigt Mängel durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder bei einem erheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten.
Kein Mangel sind Abweichungen in Darstellung oder Funktion, die auf veralteten oder nicht verbreiteten Browsern, Endgeräten oder Betriebssystemen beruhen, Beeinträchtigungen durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter sowie Störungen, die auf Leistungen Dritter im Sinne der Ziffer Fremdleistungen und Kosten Dritter zurückgehen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Das Urheberrecht verbleibt bei Pixlwerk.
Eine Bearbeitung, Weitergabe oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Pixlwerk ist berechtigt, die Leistungen zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Soweit Pixlwerk über die Plattform „TicketsEinfach.de“ oder andere Kanäle Eintrittskarten (Tickets) vertreibt, handelt Pixlwerk ausschließlich als Vermittler im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters.
Durch den Ticketkauf kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Veranstalter zustande.
Pixlwerk haftet nicht für die Durchführung, den Ablauf, die Qualität oder die Absage von Veranstaltungen. Ansprüche jeglicher Art im Zusammenhang mit der Veranstaltung (z. B. bei Ausfall, Verlegung) sind direkt an den Veranstalter zu richten.
Bereits gezahlte Ticketgebühren werden im Falle einer Absage nur nach Maßgabe des Veranstalters durch diesen erstattet. Pixlwerk erhebt für die Vermittlungsleistung eine Servicegebühr, die im Falle einer Stornierung nicht erstattungsfähig ist.
Wartungsleistungen werden gemäß der gewählten Paketbeschreibung im Wartungsvertrag erbracht. Ein Anspruch auf eine 100%ige Verfügbarkeit besteht nicht.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Durchführung von Updates oder Wartungsarbeiten durch Pixlwerk den aktuellen Datenbestand zu sichern, sofern dies nicht explizit als Inklusivleistung im Wartungspaket enthalten ist.
Nicht im Wartungspaket enthaltene Leistungen, wie inhaltliche Anpassungen, Designänderungen oder die Entwicklung neuer Funktionen, werden gesondert nach dem aktuellen Stundensatz der Agentur abgerechnet.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für Fehlfunktionen, die durch Eingriffe des Kunden oder Dritter am Quellcode oder der Datenbank ohne vorherige Abstimmung mit Pixlwerk entstehen.
Verträge über wiederkehrende Leistungen, insbesondere Wartungs- und Betreuungspakete, werden mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
Während der vereinbarten Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber eine vorzeitige Beendigung oder nimmt er die Leistungen nicht in Anspruch, bleibt der Anspruch von Pixlwerk auf die Vergütung für die gesamte Laufzeit bestehen.
Eine im Voraus entrichtete Vergütung wird in diesen Fällen nicht – auch nicht anteilig – erstattet. Das gilt nicht, wenn der Auftraggeber aus einem wichtigen Grund kündigt, den Pixlwerk zu vertreten hat, oder wenn Pixlwerk die Leistungen aus Gründen einstellt, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat; in diesen Fällen erstattet Pixlwerk die Vergütung anteilig für die verbleibende Laufzeit.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Pixlwerk insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen aus zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen in Verzug ist oder die Mitwirkung dauerhaft verweigert.
Nach Beendigung stellt Pixlwerk dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Fortführung erforderlichen Zugangsdaten sowie die Inhalte in einem gängigen Format zur Verfügung. Ein darüber hinausgehender Aufwand für Übergabe, Einweisung oder Umzug wird nach dem jeweils gültigen Stundensatz vergütet.
Beide Parteien behandeln Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung.
Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Ende der Zusammenarbeit fort.
Zugangsdaten werden sicher aufbewahrt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Nach Beendigung der Zusammenarbeit wechselt der Auftraggeber die Zugangsdaten, die er Pixlwerk überlassen hat.
Das Recht von Pixlwerk zur Referenznutzung nach der Ziffer Nutzungsrechte bleibt unberührt.
Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Erhält Pixlwerk im Rahmen von Wartung, Betreuung oder vergleichbaren Leistungen Zugriff auf personenbezogene Daten, die der Auftraggeber verantwortet, geschieht dies weisungsgebunden im Auftrag des Auftraggebers. Die Parteien schließen hierüber vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO in Textform.
Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er stellt sicher, dass für die von ihm bereitgestellten oder über seine Website erhobenen Daten eine Rechtsgrundlage besteht, und verantwortet die auf seiner Website veröffentlichten Datenschutzhinweise; ergänzend gilt die Ziffer Mitwirkungspflichten.
Personenbezogene Daten des Auftraggebers, die zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags erforderlich sind, verarbeitet Pixlwerk auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung auf der Website von Pixlwerk enthält die dort veröffentlichte Datenschutzerklärung.
Pixlwerk haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pixlwerk nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Beschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der Verletzung einer von Pixlwerk übernommenen Garantie. Insoweit haftet Pixlwerk nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Pixlwerk übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Rechtstexte (insbesondere Impressum und Datenschutzerklärung) sowie sonstiger vom Auftraggeber gelieferter Inhalte. Die Verantwortung hierfür liegt allein beim Auftraggeber (vgl. Ziffer „Mitwirkungspflichten"). Der Auftraggeber stellt Pixlwerk von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
Der Eventkalender auf pixlwerk.de ist ein kostenloses, redaktionell gepflegtes Angebot. Ein Anspruch auf Aufnahme, auf eine bestimmte Darstellung oder auf dauerhaften Verbleib eines Eintrags besteht nicht.
Die dort veröffentlichten Inhalte – insbesondere Veranstaltungstexte, Flyer, Plakate und sonstige Bilder – stammen von den jeweiligen Veranstaltern bzw. den einreichenden Personen. Sie werden entweder von diesen übermittelt oder aus den von ihnen öffentlich zugänglich gemachten Quellen, insbesondere öffentlichen Facebook-Veranstaltungen, übernommen und im Regelfall unverändert wiedergegeben. Pixlwerk erstellt, gestaltet oder bearbeitet diese Inhalte nicht.
Wer Inhalte einreicht oder öffentlich zur Übernahme bereitstellt, sichert zu, über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen und keine Rechte Dritter zu verletzen. Er ist ferner selbst dafür verantwortlich, künstlich erzeugte oder künstlich veränderte Bild-, Ton- und Videoinhalte entsprechend den geltenden Vorschriften zu kennzeichnen, insbesondere nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Der Einreichende stellt Pixlwerk von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
Pixlwerk setzt zur Erstellung dieser Inhalte selbst keine KI-Systeme ein und kann übernommene Motive technisch nicht darauf prüfen, ob sie ganz oder teilweise künstlich erzeugt oder verändert wurden. Eine Gewähr dafür, dass jeder veröffentlichte Flyer entsprechend gekennzeichnet ist, kann Pixlwerk deshalb nicht übernehmen. Auf diesen Umstand wird im Eventkalender sichtbar hingewiesen.
Nutzerinnen und Nutzer können jeden Inhalt über die Funktion „Inhalt melden“ im Eventkalender oder per E-Mail an projekt@pixlwerk.de beanstanden. Pixlwerk prüft eingehende Meldungen in angemessener Frist und kennzeichnet, ändert oder entfernt den betreffenden Inhalt, soweit die Prüfung dies erfordert. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Prüfergebnis oder auf eine Begründung besteht nicht.
Unabhängig davon behält sich Pixlwerk vor, Einträge jederzeit und ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen, zu kürzen, zu kennzeichnen oder zu entfernen.
Abweichend von Ziffer 1 Abs. 2 gilt diese Ziffer auch gegenüber Personen, die nicht Unternehmer sind, soweit sie Inhalte in den Eventkalender einreichen.
Erfüllungsort ist der Sitz von Pixlwerk.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz von Pixlwerk, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Pixlwerk bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Eine Frage, ein Hinweis oder einfach ein erstes Hallo – hier landet alles, was kein fertiges Projekt sein muss.