📜 Rechtliches

Allgemeine
Geschäftsbedingungen.

Fairness und Transparenz sind die Basis unserer Zusammenarbeit. Hier finden Sie alle Details – klar und verständlich.

AGB – Pixlwerk

Stand: 06.08.2026 | Inhaber: Daniel Beck

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Pixlwerk, Inhaber Daniel Beck (nachfolgend „Pixlwerk“), und dem Auftraggeber über Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Webdesign, Grafikdesign, Fotografie, Eventdienstleistungen, Content-Erstellung sowie angebotene Paketleistungen.

(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Pixlwerk stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(1) Angebote von Pixlwerk sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Angebotsannahme oder Beginn der Leistungsausführung durch Pixlwerk.

(3) Mündliche Nebenabreden entfalten nur dann Rechtswirkung, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils bestätigten Angebot oder der Paketbeschreibung.

(2) Pixlwerk schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu Mehrkosten sowie Terminverschiebungen führen.

(1) Paketleistungen umfassen ausschließlich die im jeweiligen Angebot explizit aufgeführten Leistungen.

(2) Nicht genutzte Leistungen aus Paketen verfallen ersatzlos.

(3) Paketpreise gelten nicht für zusätzliche oder abweichende Leistungen.

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um Festpreise.

(2) Zahlungsbedingungen: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzug fällig.

(4) Der Auftraggeber gerät spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungszugang in Verzug.

(5) Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern die vereinbarten Leistungsfristen angemessen.

(3) Mehraufwand durch unvollständige oder fehlerhafte Inhalte kann gesondert berechnet werden.

(4) Die rechtliche Prüfung und Bereitstellung von Rechtstexten – insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrungen – obliegt allein dem Auftraggeber. Soweit Pixlwerk solche Texte auf Wunsch des Auftraggebers technisch einbindet oder Muster bereitstellt, stellt dies keine Rechtsberatung dar; der Auftraggeber ist verpflichtet, die Texte vor Veröffentlichung selbst oder durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

(1) Nach Fertigstellung wird dem Auftraggeber das Werk zur Abnahme bereitgestellt.

(2) Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen keine begründete Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Zwei Korrekturschleifen sind, sofern nicht anders vereinbart, enthalten. Weitere Änderungen werden nach Aufwand vergütet.

(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

(2) Das Urheberrecht verbleibt bei Pixlwerk.

(3) Eine Bearbeitung, Weitergabe oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

(4) Pixlwerk ist berechtigt, die Leistungen zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

(1) Soweit Pixlwerk über die Plattform „TicketsEinfach.de“ oder andere Kanäle Eintrittskarten (Tickets) vertreibt, handelt Pixlwerk ausschließlich als Vermittler im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters.

(2) Durch den Ticketkauf kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Veranstalter zustande.

(3) Pixlwerk haftet nicht für die Durchführung, den Ablauf, die Qualität oder die Absage von Veranstaltungen. Ansprüche jeglicher Art im Zusammenhang mit der Veranstaltung (z. B. bei Ausfall, Verlegung) sind direkt an den Veranstalter zu richten.

(4) Bereits gezahlte Ticketgebühren werden im Falle einer Absage nur nach Maßgabe des Veranstalters durch diesen erstattet. Pixlwerk erhebt für die Vermittlungsleistung eine Servicegebühr, die im Falle einer Stornierung nicht erstattungsfähig ist.

(1) Wartungsleistungen werden gemäß der gewählten Paketbeschreibung im Wartungsvertrag erbracht. Ein Anspruch auf eine 100%ige Verfügbarkeit besteht nicht.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor Durchführung von Updates oder Wartungsarbeiten durch Pixlwerk den aktuellen Datenbestand zu sichern, sofern dies nicht explizit als Inklusivleistung im Wartungspaket enthalten ist.

(3) Nicht im Wartungspaket enthaltene Leistungen, wie inhaltliche Anpassungen, Designänderungen oder die Entwicklung neuer Funktionen, werden gesondert nach dem aktuellen Stundensatz der Agentur abgerechnet.

(4) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Fehlfunktionen, die durch Eingriffe des Kunden oder Dritter am Quellcode oder der Datenbank ohne vorherige Abstimmung mit Pixlwerk entstehen.

(1) Pixlwerk haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pixlwerk nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Pixlwerk übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Rechtstexte (insbesondere Impressum und Datenschutzerklärung) sowie sonstiger vom Auftraggeber gelieferter Inhalte. Die Verantwortung hierfür liegt allein beim Auftraggeber (vgl. Ziffer „Mitwirkungspflichten"). Der Auftraggeber stellt Pixlwerk von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(1) Der Eventkalender auf pixlwerk.de ist ein kostenloses, redaktionell gepflegtes Angebot. Ein Anspruch auf Aufnahme, auf eine bestimmte Darstellung oder auf dauerhaften Verbleib eines Eintrags besteht nicht.

(2) Die dort veröffentlichten Inhalte – insbesondere Veranstaltungstexte, Flyer, Plakate und sonstige Bilder – stammen von den jeweiligen Veranstaltern bzw. den einreichenden Personen. Sie werden entweder von diesen übermittelt oder aus den von ihnen öffentlich zugänglich gemachten Quellen, insbesondere öffentlichen Facebook-Veranstaltungen, übernommen und im Regelfall unverändert wiedergegeben. Pixlwerk erstellt, gestaltet oder bearbeitet diese Inhalte nicht.

(3) Wer Inhalte einreicht oder öffentlich zur Übernahme bereitstellt, sichert zu, über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen und keine Rechte Dritter zu verletzen. Er ist ferner selbst dafür verantwortlich, künstlich erzeugte oder künstlich veränderte Bild-, Ton- und Videoinhalte entsprechend den geltenden Vorschriften zu kennzeichnen, insbesondere nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Der Einreichende stellt Pixlwerk von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Pixlwerk setzt zur Erstellung dieser Inhalte selbst keine KI-Systeme ein und kann übernommene Motive technisch nicht darauf prüfen, ob sie ganz oder teilweise künstlich erzeugt oder verändert wurden. Eine Gewähr dafür, dass jeder veröffentlichte Flyer entsprechend gekennzeichnet ist, kann Pixlwerk deshalb nicht übernehmen. Auf diesen Umstand wird im Eventkalender sichtbar hingewiesen.

(5) Nutzerinnen und Nutzer können jeden Inhalt über die Funktion „Inhalt melden“ im Eventkalender oder per E-Mail an projekt@pixlwerk.de beanstanden. Pixlwerk prüft eingehende Meldungen in angemessener Frist und kennzeichnet, ändert oder entfernt den betreffenden Inhalt, soweit die Prüfung dies erfordert. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Prüfergebnis oder auf eine Begründung besteht nicht.

(6) Unabhängig davon behält sich Pixlwerk vor, Einträge jederzeit und ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen, zu kürzen, zu kennzeichnen oder zu entfernen.

(1) Erfüllungsort ist der Sitz von Pixlwerk.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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